Strafbefehle gegen Teilnehmer an Protestaktion gegen Habeck

Strafbefehle gegen Teilnehmer an Protestaktion gegen Habeck


Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat Strafbefehle gegen sechs Personen erlassen, die im Januar 2024 an der Blockade der Fähre des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck beteiligt gewesen sein sollen. Die Protestaktion hatte zuvor nach einer „weitgehend“ eingestellten Ermittlung gegen die aufgebrachten Landwirte stattgefunden.

Die Strafbefehle richten sich gegen fünf Männer und eine Frau, darunter einen Mann, der angeblich an der Durchbrechung der Polizeikette maßgeblich beteiligt war. Die Beschuldigten haben noch ein kurzes Zeitfenster, um Einspruch einzulegen, und könnten bei einer drohenden Verurteilung Geldstrafen zwischen 25 und 40 Tagessätzen in Höhe von 80 Euro bis 120 Euro erhalten.

Ein Beschuldigter, ein Getreidebauer aus Neufriesland, hat sich empört und behauptet, dass er am Tag der Blockade nichts Kriminelles getan habe. Die Strafbefehle sind ein weiterer Schritt in einem Fall, der seit Fast zwei Jahren laufen ist.

Die Ermittlungen hatten zuvor nach einer Protestaktion an einer Fähre, auf der sich Habeck befand, stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft hatte zu Jahresbeginn die Ermittlungen gegen die aufgebrachten Landwirte „weitgehend“ eingestellt.