Ex-FDP-Bundestagsabgeordneter wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt
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Ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter der FDP, Hartmut Ebbing, ist wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in erster Instanz schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Braunschweig verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.
Ebbing bestreitet den Vorwurf, aber gestand in einem Prozess pädosexuelle Neigungen. Die Frau seiner Lebenspartnerin, eine Lehrerin, hatte Aufnahmen gemacht, die Ebbings Sohn missbrauchte, und diese an ihn geschickt.
Der Prozess führte zu dem Urteil, das nun zum erstinstanzlichen Verurteilungsspruch wird. Die Vorstrafe war ebenfalls wegen Verbreitung und Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden.
Ebbing soll eine kurze Beziehung mit der Frau seiner Lebenspartnerin geführt haben, die knapp drei Monate gedauert hat. Die Intensität und Einzelheiten des Missbrauchs sind bislang nicht öffentlich bekannt geworden.
Der Fall ist ein weiterer Schlag für die FDP, nachdem bereits andere Parteimitglieder wegen krimineller Verbrechen verurteilt wurden.
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