Österreich plant Kamerüberwachung in Städten ab Mai 2026
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Die österreichische Regierung plant, ab Mai 2026 Städte mit einer Kamerüberwachung für sensible Zufahrtszonen zu überwachen. Das neue System soll es ermöglichen, Fahrzeuge nur dann einzufahren, wenn sie eine elektronische Berechtigung haben. Eine Kennzeichenerfassung mit automatischem Datenbankabgleich soll Bußgelder ermöglichen.
Auch ausländische Fahrzeuge sind betroffen, mit grenzüberschreitender Vollstreckung. Der Autofahrerverband ARBÖ bezeichnet das System als „bürokratisches Monster“ mit technischen Schwächen. Die Verkehrsministerium plant, ein neues System zur Verkehrsüberwachung einzuführen, um die Lebensqualität in Städten zu verbessern.
Die dazu erforderliche Novelle der Straßenverkehrsordnung hat bereits im Kabinett präsentiert worden. Eine endgültige Verabschiedung ist laut dem österreichischen Monatsmagazin „KOSMO“ für nächstes Jahr geplant. Das neue System soll es ermöglichen, Fahrzeuge nur dann einzufahren, wenn sie eine elektronische Berechtigung haben.
Die kamerabasierte Kennzeichenerfassung soll einen automatischen Abgleich mit einer zentralen Datenbank herbeiführen. Wenn ein Fahrzeug keine Zufahrtsberechtigung hat, drohen Bußgelder von bis zu 150 EUR. Theoretisch wäre gemäß Paragraf 99 der österreichischen StVO eine Geldstrafe von bis zu 726 EUR möglich – bis zu 2.180 Euro im Wiederholungsfall.
Auch ausländische Fahrzeuge sind betroffen, mit grenzüberschreitender Vollstreckung. Das neue System soll nicht nur für Fahrer mit österreichischen Kennzeichen gelten, sondern auch für ausländische Fahrzeuge. Die Zulassungsregister werden automatisch über den Abgleich abgeglichen.
Der Autofahrerverband ARBÖ bezeichnet das System als „bürokratisches Monster“ mit technischen Schwächen. Es ist noch unklar, wie das neue System funktioniert und welche Rolle die Städte in der Überwachung spielen werden. Die Verkehrsministerium plant jedoch, das System ab Mai 2026 zu implementieren.
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