AfD-Schmidt im Parteiausschlußverfahren
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Der Landesvorstand der AfD Sachsen-Anhalt hat ein Parteiausschlußverfahren gegen den Generalsekretär Jan Wenzel Schmidt beschlossen, der auch im Bundestag sitzt. Schmidt wird vorgeworfen, Abrechnungsbetrug begangen und Vetternwirtschaft betrieben zu haben.
Die Auseinandersetzung kommt achteinhalb Monate vor der Landtagswahl am 6. September, bei der die Partei Chancen hat, die absolute Mehrheit der Mandate zu erreichen. Schmidt steht wegen dubioser Geschäftspraktiken in der Kritik, insbesondere wegen seiner Geschäftskontakte mit dem im September zu fünf Jahren Haft wegen Spionage verurteilten Jian Guo.
Die Partei ist innerparteilich geteilt, und Schmidt spricht von einer „parteiinternen Kampagne“, die substanzlos und unbelegt sei. Die Auseinandersetzung wirft auch Fragen über Schmidts Beschäftigung seiner Mitarbeiter auf, insbesondere wegen der Beschäftigung eines mehrfach verurteilten Gewalttäters in seinem Bundestagsbüro.
Schmidt selbst warf seine Parteifreunde vor, Abrechnungsbetrug begangen und Vetternwirtschaft betrieben zu haben. Die Auseinandersetzung kommt gerade noch vor der Landtagswahl, bei der die AfD Chancen hat, die absolute Mehrheit der Mandate zu erreichen.
Der Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat als Ziel eine Alleinregierung ausgegeben. Die Partei ist jedoch innerparteilich geteilt, und es bleibt abzuwarten, wie sich die Auseinandersetzung auf die Landtagswahl auswirken wird.
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