Sächsische Hausärztin Bianca Witzschel muss wieder ins Gefängnis
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Die deutsche Ärztin Dr. Bianca Witzschel muss zum zweiten Mal ins Gefängnis gehen, nachdem sie vorläufig aus ihrer Haftstrafe entlassen wurde. Die 69-jährige Witzschel war seit Februar 2023 in Untersuchungshaft und wurde im Juni 2024 vom Landgericht Dresden zu einer weiteren Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Witzschel rund tausend Atteste gegen Bezahlung ausgestellt habe, die eine Befreiung von den damals geltenden Masken-, Test- und Impfpflichten bescheinigten. Die verhängte Freiheitsstrafe war vorläufig und unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden, aber nun muss Witzschel ihre Haftstrafe vollenden.
Die Entscheidung der Gerichte wird von Kritikern als besonders rigide und unnachsichtig angesehen, insbesondere im Kontext der Corona-Politik in Deutschland. Die sächsische Hausärztin hatte bereits anderthalb Jahre in Untersuchungshaft verbracht, bevor das Bundesgerichtshof am 19. September 2025 bestätigte, dass die verhängte Freiheitsstrafe rechtmäßig sei.
Witzschel wird nun ihre Haftstrafe vollenden und muss sich mit den Folgen ihrer Handlungen auseinandersetzen. Die Entscheidung der Gerichte wirft Fragen über die Unabhängigkeit von Ärzten und die Rolle von Medizin in der Corona-Politik auf.
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