AfD-Einstufung durch Verfassungsschutz im Eilverfahren rechtskraftig
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Das Kölner Verwaltungsgericht hat den Beschluß des Inlandsgeheimdienstes, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen, in einem Eilverfahren rechtskraftig festgelegt. Der Verfassungsschutz hatte nach der Entscheidung zwei Wochen Zeit gehabt, eine Beschwerde einzulegen, doch bereits jetzt erklärt das Bundesinnenministerium, auf diese Möglichkeit zu verzichten.
Die Richter hatten im Eilverfahren entschieden, dass die AfD nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft werden kann, da die „Voraussetzungen der Einstufung und Behandlung“ nicht vorliegen. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus, doch Rechtsanwalt Christian Conrad geht davon aus, dass das Gericht in der Hauptsache nicht anders entscheiden wird.
Der enorme Umfang der Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und die Tatsache, dass das BfV ständig Unterlagen nachreichte, hatten zu der langen Dauer geführt. Das Verwaltungsgericht hatte den Eilbeschluss auf 55 Seiten begründet, bei dem es sich um ein sehr umfangreiches Dokument handelte.
Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in der Debatte über die rechtsextreme AfD und ihre Einflussnahme im Inland.
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