Tschechisches Gericht entscheidet über Auslieferung des Rechtsextremisten Marla-Svenja Liebich nach Deutschland
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Im tschechischen Pilsen tagte das Landgericht im Auslieferungsverfahren gegen den deutschen Rechtsextremisten Marla-Svenja Liebich, der seit April 2023 in Tschechien gefangen ist. Das Gericht entschied, dass Liebich trotz seiner Weigerung nach Deutschland ausgeliefert werden kann, wobei die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist und Liebich Beschwerde einlegen kann.
Der 55-jährige Aktivist wurde im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gefängnisstrafe von 1,5 Jahren verurteilt. Er floh nach seiner Verurteilung ins Ausland und weigert sich, in einem Männergefängnis untergebracht zu werden.
Die mögliche Haftstätte in Deutschland bleibt unklar, da der Saalekreis einen Antrag gestellt hat, Liebichs Geschlechtseintrag wieder in „männlich“ umzuwandeln. Vor dem Urteil verlangte Liebich eine Befangenheitsantragsabweisung, die jedoch abgelehnt wurde.
Die Richterin betonte, dass Liebich in Deutschland keine negativen Folgen zu befürchten habe und seine Rechte auf einen gerechten Prozess seien nicht eingeschränkt.
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