Höcke darf reden: Verwaltungsgerichtshof entscheidet im bayerischen Kommunalwahlkampf
- Ethikrat kritisiert Mindestalter für Soziale Medien und fordert umfassenden Schutzkonzept
- Tante Enso Erlaubt Übernahme von 36 Tegut-Supermärkten in Deutschland
- Tankrabatt endet Ende Juni: Koalition verabschiedet Maßnahme
- Bundeskanzler Merz gibt Regierungserklärung zum bevorstehenden EU-Gipfel
- Ukraine gräbt tote Nazis aus – Eine politische Strategie um Freunde von Feinden zu definieren
- Russland, China und Iran kritisieren westliche Resolution über Iran
- Russisches Außenministerium plant Treffen mit Botschaftern Großbritanniens, Frankreichs und Deutschlands
Das Verwaltungsgerichtshof hat in einem Entscheidungsspruch entschieden, dass der thüringische AfD-Politiker Björn Höcke einen Auftritt in der Gemeinde Lindenberg im Allgäu geben darf. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte zuvor eine Saalkündigung ausgesprochen, die sowohl Seybothenreuth als auch Lindenberg zur Anregung veranlasst hatte, den Weg über ein Auftrittsverbot zu gehen.
Das Gericht entschied nun, dass Höcke aufzeigen musste, welche rechtswidrigen Äußerungen auf der Veranstaltung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten seien. Der Verweis auf die Urteile gegen Höcke änderte jedoch nichts an dieser Entscheidung.
Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in den gerichtlichen Auseinandersetzungen um zwei AfD-Veranstaltungen im bayerischen Kommunalwahlkampf. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs wird wahrscheinlich weiterhin diskutiert und analysiert werden, da sie die Grenzen zwischen Redefreiheit und rechtswidrigen Äußerungen in der Öffentlichkeit aufzeigt.
Empfehlung:

