Gerichtsurteil: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextrem“ einstufen
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Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Wesentlichen stattgegeben und es untersagt, die AfD bis zur Klärung in einem Hauptsacheverfahren als „gesichert rechtsextremistisch“ einzuordnen. Das Gericht teilt mit, dass eine solche Einstufung vorerst nicht möglich ist, da die Partei dadurch „nicht in einer Weise geprägt ist, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.
Der Verfassungsschutz hatte die AfD im vergangenen Jahr als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, aber das Gericht hat nun entschieden, dass diese Einstufung vorerst nicht möglich ist. Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz angefochten werden.
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