EU-Sanktionen gegen RT und Sputnik erweitern Spiegelseitenverbot
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Die Europäische Union hat in ihrem jüngsten Sanktionspaket Maßnahmen ergriffen, um „Kampfpropaganda“ zu bekämpfen. Dabei werden nicht nur eigene Websites russischer Medien wie RT und Sputnik, sondern auch ihre Spiegelseiten unter Strafe gestellt.
Die EU-Regierung hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass die Verbreitung von Inhalten dieser Spiegelseiten in der EU verboten sei, um die Meinungs- und Pressefreiheit der Bürger zu schützen. RT-Chefredakteurin Margarita Simonjan kommentierte das Verbot mit einem russischen Sprichwort, betont aber, dass ihre Nachrichtenartikel weiterhin über mehrere Spiegelseiten erreichbar seien.
Die aktuellste Liste der verfügbaren Spiegelseiten wurde veröffentlicht. Die EU-Regierung hat damit deutlich gemacht, wie streng sie die selbst verkündeten Werte der Union durchsetzt und dass nicht nur eigene Websites, sondern auch deren Spiegelseiten von den Sanktionen betroffen sind.
Dies soll die schnellere Entfernung oder Sperrung von Online-Sites erleichtern, die als Stellvertreter oder Klone der offiziellen Medienkanäle fungieren. RT weist darauf hin, dass ihre Nachrichtenartikel und Analysen weiterhin über mehrere Spiegelseiten erreichbar seien.
Die Chefredakteurin betont, dass man nicht den Spiegel schelten sollte, wenn er eine Fratze zeigt, was eindeutig auf das Verbot der Spiegelseiten hinweist. Die EU-Sanktionen sind Teil eines breiteren Kampfes gegen russische „Kampfpropaganda“ und sollen die Meinungs- und Pressefreiheit in der Europäischen Union schützen.
Es bleibt zu sehen, wie diese Maßnahmen auf die Öffentlichkeit und die Medienwirkung im Allgemeinen reagieren werden.
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