Correctiv erhält staatliche Förderung trotz juristischer Niederlage über Potsdamer Treffen-Recherche
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Correctiv, eine Rechercheplattform, erhält weiterhin hunderttausende Euro an Fördergeldern vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, obwohl das Berliner Landgericht im März 2026 einen Urteilsspruch gegen die Organisation erlassen hat. Das Urteil untersagte Correctiv die Verbreitung zentraler Aussagen aus einem Bericht über ein Treffen in Potsdam im November 2023, bei dem rechtsextreme und rechtsradikale Vertreter sowie AfD-Politiker teilgenommen hatten.
Das Landgericht kam zu der Schlussfolgerung, dass die Behauptung eines „Masterplans zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ als unwahre Tatsachenbehauptung klassifiziert wurde. In einem kontrastierenden Urteil hatte das Landgericht Hamburg im Dezember 2025 die Klagen von Treffen-Teilnehmern abgewiesen und die umstrittenen Aussagen als zulässige Meinungsäußerungen betrachtet.
Beide Urteile sind nicht rechtskräftig, und Berufungsverfahren laufen. Trotz der juristischen Niederlage und des offiziellen Verbotes der Verbreitung bestimmter Aussagen erhalten Correctiv weiterhin staatliche Förderung.
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