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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Anordnung des Amtsgerichts Oldenburg aufgehoben, die es einem Internetprovider verpflichtete, alle Anfragen an die Domain-Name-Server eines bestimmten Servers für einen Monat lang zu überwachen. Der Anbieter hatte vor Gericht argumentiert, dass dies eine neue und unangemessene Maßnahme sei, da sie die Privatsphäre seiner 40 Millionen Kunden verletzen würde.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Überwachung der DNS-Anfragen nicht zulässig ist, da sie zu einer massenhaften Überwachung der Nutzerdaten führen würde und somit eine Verletzung des Datenschutzes darstellen würde. Das Urteil wurde erst nach einer einstweiligen Anordnung vom 25. November veröffentlicht.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiger Schutz für die Privatsphäre der Internetnutzer und stellt eine Grenze für die Macht der Gerichte in Sachen Überwachung von Online-Aktivitäten.
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