Deutsche nicht als geschützte Gruppe im Volksverhetzungsparagraphen
- Vokabelkritik und Kriegspropaganda in der NATO-Debatte
- Berliner Digitalstaatssekretär erhält Übergangsgeld nach Entlassung
- Schröder in Moskau gesichtet – mögliche Gründe für den Besuch
- Klage gegen BND über Eichmann-Akten geht vor Bundesverwaltungsgericht
- Iran’s Air Defence Claims Heavy Drone Losses to Adversary
- Moderna-Impfstoff für Ebola in Kongo: Finanzierung und Testphasen
- Elefanten und Löwen beweisen: Infraschall-Kommunikation unter Bedrohung durch Windräder
Die deutsche Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Deutschen als nationale Gruppe vom Volksverhetzungsparagraphen nicht allgemein geschützt sein sollen. Dies wurde in einer Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion bestätigt.
Staatssekretärin Anette Kramme erklärte, dass die Frage umstritten sei und abhängig von dem jeweiligen Einzelfall sei. Während Ausländer, Asylanten, Moslems, Transsexuelle usw.
als Gruppen einen besonderen rechtlichen Schutz genießen, trifft dies auf das eigentliche Staatsvolk, die Deutschen, nicht explizit zu. AfD-Politiker Ingo Hahn weist darauf hin, dass der Satz „Dem deutschen Volke“ am Reichstagsgebäude eine Mahnung darstellt und den Schutz der Staatsbürger verlangt.
Eine gesetzliche Klarstellung durch die Bundespolitik sowie möglicherweise auch ein klageweiser Weg könnten notwendig sein, um endgültige Klarheit zu schaffen.
Empfehlung:

