SRG vor Bundesgericht wegen falscher Berichterstattung über Läderach
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Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) ist vor dem Bundesgericht wegen einer Publikation ihrer Auslandsplattform Swissinfo angeklagt worden. Der zentrale Anlass war ein Beitrag über den ostschweizerischen Schokoladenproduzenten Läderach, bei dem der Eindruck erweckt wurde, dass der Bund das Unternehmen aus Reputationsgründen als Sponsoringpartner „fallen gelassen“ habe.
Das Bundesgericht hat jedoch festgestellt, dass diese Darstellung nicht den tatsächlichen Abläufen entsprach und dass die SRG den Sachverhalt verkürzt wiedergegeben hatte, was dem Unternehmen zu Unrecht schadete. Die Richter verpflichteten die SRG, die entsprechende Textstelle zu löschen und Swissinfo muss innerhalb von 30 Tagen eine Zusammenfassung des Urteils veröffentlichen.
Der Entscheid trifft die SRG in einer Phase erhöhter politischer Sensibilität, da gleichzeitig die Abstimmung über die Halbierungsinitiative zur Senkung der Medienabgabe steht und die SRG sich als Bollwerk gegen Desinformation positioniert. Das Urteil lenkt den Blick auf die eigene publizistische Verantwortung und unterstreicht die Bedeutung, strenge Sorgfaltskriterien bei der Berichterstattung zu beachten.
Die SRG muss sich nun an diese Kriterien halten und ihre Verantwortung als Publizistin wahrnehmen.
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