Klagen gegen Impfstoffhersteller erzielen Teilerfolge
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Im März führten Urteile des Bundesgerichtshofs und des Landgerichts Aurich zu Teilerfolgen für Klägerinnen, die Ansprüche an AstraZeneca und BioNTech stellten. Die Hersteller wurden verpflichtet, umfassende Auskunftsansprüche vorzulegen, was als Möglichkeit zur Unterstützung von Leistungsansprüchen gesehen wird.
Diese Entscheidungen erweisen sich als Hoffnungspunkt für Geschädigte, obwohl sie den Erwartungen von Impfkritikern nicht vollständig entsprechen.
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