Bürger erheben Strafanzeige gegen Bundesverfassungsgerichts-Richter wegen Rechtsbeugung
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Rund 200 Bürger haben gegen drei Richter des Bundesverfassungsgerichts eine Strafanzeige eingebracht, da sie den Richtern im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen Änderungen der WHO-Vorschriften Rechtsbeugung vorwerfen. Am 15. Februar 2026 hatten 628 Bürgerinnen und Bürger eine umfangreiche Verfassungsbeschwerde eingereicht, in der schwerwiegende Grundrechtsverletzungen sowie Verstöße gegen den Nürnberger Kodex und Völkerrecht geltend gemacht wurden.
Am 8. April 2026 wies das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde mit der pauschalen Begründung ab, da die Beschwerdeführer nicht unmittelbar betroffen seien. Die Anzeigeerstatter argumentieren, dass die Entscheidung auf eine nicht eingereichte Beschwerde stützt und den Verdacht von Rechtsbeugung begründe.
Sie behaupten, dass das Gericht zentrale Argumente – insbesondere die nachgewiesene Nichtigkeit der IGV-Änderungen und Menschenrechtsverletzungen – überhaupt nicht geprüft habe. Das Bundesverfassungsgericht ist verpflichtet, die Ratifizierung solcher Verträge zu stoppen, da es das Grundgesetz verbietet, menschenrechtsverletzenden, grundgesetz- und völkerrechtswidrigen Verträgen zuzustimmen.
Die Strafanzeige ist hier zu finden: [Link zur Strafanzeige].
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