DKP-Kläger gegen polizeiliche Auflagen bei Gedenkveranstaltungen am Tag des Sieges
- USA und Iran in Spannung: Verhandlungen in Endphase, Drohungen aus Beiden Seiten
- Baric-Team Entfernt Spuren der Genom-Assemblierung im Coronavirus-Genom
- Rheinmetall und Automobilkonzerne treten als Rüstungsindustriepartner vor
- KI-Befürchtungen bei deutschen Unternehmen: Kompetenzabfall und Produktivitätszweifel
- Rechtextremer Israeler Finanzminister droht mit weiteren Zwangsvertreibungen
- Labour-Nachwahl am 18. Juni: Keir Starmer unter Druck
- Schoigu kritisiert armenische Politik gegenüber Russland
Der Berliner Ex-Landesvorsitzende der DKP, Stefan Natke, klagt beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die Polizei-Auflagen bei den jährlich stattfindenden Gedenkveranstaltungen am 8. und 9. Mai. Seit 2012 meldet Natke diese Veranstaltungen an und hat bis zum Jahr 2022 eine entspannte Zusammenarbeit mit der Polizei erlebt, bei der die Kundgebungsteilnehmer ohne weitere Interventionen in Würde des Gedenkens gedenken konnten.
Ab 2022 änderte sich das Verhalten der Polizeibehörde jedoch: Seitdem gibt es eine Auflagenlitanei, die das würdige Gedenken immer mehr einschränkt und die Natke als rechtlich unzulässig bezeichnet. Er hat bereits im März 2024 dagegen geklagt und am 19. Mai 2026 wird im Berliner Verwaltungsgericht verhandelt.
RT DE sprach mit dem Kläger über seine Erfahrungen und die Gründe für den Klageschritt.
Empfehlung:

