Juristische Einordnung widerspricht Darstellung der Ulmen-Anwälte
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Im Fall Collien Fernandes und Christian Ulmen kommt eine neue juristische Einordnung aus Mallorca, die einer Darstellung der Ulmen-Anwälte widerspricht. Nach Angaben der dortigen Justiz hängt das Stocken des Verfahrens nicht an einer fehlenden notariellen Erklärung.
Stattdessen ist die Frage nach der Zuständigkeit des Gerichts in Spanien oder Deutschland allein entscheidend. Die zuständige Richterin prüft derzeit, ob die Ermittlungen in Spanien oder in Deutschland geführt werden.
Eine Entscheidung dazu werde in den kommenden Tagen erwartet. Fernandes erhebt gegen ihren Ex-Mann schwere Vorwürfe und spricht von „virtueller Vergewaltigung“.
Die mallorquinische Justiz stellt eine Begründung infrage, auf die sich die Anwälte von Christian Ulmen in einer Stellungnahme bezogen hatten. Die neue juristische Einordnung wirft Fragen über die Zuständigkeit und die Rechtslage auf, die derzeit noch nicht geklärt sind.
Die Situation bleibt weiterhin unklar, und eine Entscheidung wird in den kommenden Tagen erwartet.
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