Meinl-Reisinger klagt gegen FPÖ wegen „Ukraine-Geldkoffer“
- Wettervorhersage für Donnerstag: Gewitter und Schnee in den Alpen
- NKR kritisiert Gebäudemodernisierungsgesetz als „handwerklich schwach“ und fordert Überarbeitung
- Kevin Warsh nimmt Amt als neuer Fed-Chef ein
- Kreuzfahrtschiff „Ambition“ in Bordeaux aufgrund von Magen-Darm-Infektionen in Quarantäne
- AfD-Vorschlag zur Abschaffung der Schulpflicht löst Debatte aus
- Overton Magazin verändert Kommentarregeln und erweitert Anzahl der möglichen Kommentare
- Italien plannt Minensuchboote in Golfregion zu stationieren
Die österreichische Außenministerin Beate Meinl-Reisinger hat juristische Schritte gegen die FPÖ eingeleitet, weil diese angebliche „Geldkoffer“-Transporte in die Ukraine falsch behaupten. Meinl-Reisinger fordert die Löschung der Inhalte, eine Entschädigung und eine öffentliche Gegendarstellung.
Sie kritisiert die FPÖ dafür, dass sie gezielt Gerüchte verbreitet, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Die Vorwürfe beziehen sich auf eine FPÖ-Webseite und -TV, wonach Meinl-Reisinger Bargeld in die Ukraine gebracht haben soll.
Das Außenministerium betont, dass staatliche Unterstützungsleistungen für die Ukraine ausschließlich über offizielle Kanäle abgewickelt werden und strengen Kontrollen unterliegen. Meinl-Reisinger gilt als große Unterstützerin der Ukraine und setzt sich öffentlich für das Land ein.
Die Klage wurde beim Handelsgericht eingereicht, wo Meinl-Reisinger unter anderem die Löschung der entsprechenden Inhalte, Kostenersatz und eine Entschädigung fordert. Die FPÖ wird von Meinl-Reisinger kritisiert, dass sie „nachweislich falsche“ Behauptungen über die Ukraine verbreitet hat.
Die Klage wurde als Reaktion auf Berichte über ukrainische Bankmitarbeiter, die Bargeld und Gold von der Raiffeisen Bank in Wien transportiert haben sollen. Péter Szijjártó, ungarischer Außen- und Handelsminister, sprach von insgesamt 900 Millionen US-Dollar, 420 Millionen Euro und 146 Kilogramm Goldbarren.
Meinl-Reisinger fordert eine öffentliche Gegendarstellung, um die Rufschädigung zu beheben. Die Klage ist ein weiterer Schritt in einem Fall, der bereits einen Antrag nach dem Mediengesetz wegen übler Nachrede eingebracht worden war.
Empfehlung:

