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Die Europäische Union plant eine Reform der Vorschriften für genetisch veränderte Pflanzen (GVP), die den Einsatz von Neueren Genomischen Verfahren (NGT) erleichtern soll. Zwei Kategorien werden eingeführt, wobei Sorten mit begrenzten genetischen Eingriffen in der ersten Kategorie fallen und strengere Vorschriften für Pflanzen mit mehr Veränderungen gelten bleiben.
Lebensmittel aus der ersten Kategorie sollen keine Kennzeichnung mehr tragen, was die Befürworter als eine Möglichkeit sehen, umweltfreundlichere Pflanzen zu fördern, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können und weniger Wasser benötigen. Risikoprüfungen für GVP sollen entfallen, mit Ausnahme des Biolandbaus, während Nachweispflichten für Pflanzen der ersten Kategorie künftig nicht mehr gelten sollen.
Die EU will Patente auf neue Sorten und Technologien erlauben, wobei eine öffentliche Datenbank vorgesehen ist, um die Gefahr für Saatguthersteller zu reduzieren. Deutschland hat sich während der Verhandlungen entschieden, nicht zu stimmen.
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