Bundesgerichtshof bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen bestätigt, die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz ergibt. Diese Regelung verlangt, dass Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber nach der Beförderung eines Fahrgastes unverzüglich zurück zum Betriebssitz gebracht werden müssen.
Der erste Zivilsenat in Karlsruhe befand sich nicht vor einem Verstoß gegen die Verfassung oder EU-Recht, da es um einen rein nationalen Sachverhalt geht: Die betroffenen Firmen im konkreten Fall haben ihren Sitz in Deutschland und befördern Menschen in Deutschland. Eine Klage einer Taxigenossenschaft aus Köln gegen ein Unternehmen, das über Uber X gebuchte Mietwagenfahrten ausführt, wurde abgewiesen.
Ein Fahrer, der nach dem Absetzen eines Fahrgastes von 10:10 bis 10:22 Uhr an Ort und Stelle parkte, wurde wegen des Verstoßes gegen die Rückkehrpflicht verurteilt. Der BGH bestätigte dies, und die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg.
Die Regelung wird vom Bundesverband Taxi und Mietwagen als wichtiges Puzzleteil zur Marktordnung angesehen, während Uber sie als „ökonomischer und ökologischer Irrsinn“ bezeichnet. ###
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