Bundesregierung beschließt IP-Datenspeicherung für drei Monate
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Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Internetanbieter ab sofort die IP-Daten aller Bürger für mindestens drei Monate speichern müssen. Dieser Vorstoß soll dazu dienen, Täter im Netz, insbesondere bei Kinderpornographie und Hasskriminalität, stärker zu bestrafen.
Bundeskanzler Friedrich Merz begründete das Vorhaben damit, dass Täter oft ungestraft davonkommen würden. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag genehmigt werden, wobei Union und SPD eine Mehrheit vertreten.
Kritiker wie die Grünen und die AfD sehen in der Maßnahme einen Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet. Das Bundesverfassungsgericht hatte frühere Versuche, eine Vorratsdatenspeicherung zu etablieren, als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.
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