Schweizer Bundesamt für Gesundheit verpflichtet sich zur Transparenz in COVID-Impfstoffverträgen
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Am 16. April 2026 wurde das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) gezwungen, Teile der COVID-Impfstoffverträge zu veröffentlichen, nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2026. Dies geschah nicht freiwillig, sondern durch Klagen von drei Privatpersonen: dem Solothurner Rechtsanwalt Rémy Wyssmann, der Zeitschrift Beobachter und einem weiteren Journalisten. Die Verträge mit Moderna und Novavax wurden veröffentlicht, während Pfizer weitgehend geschwärzt blieb.
Seiten 35 bis 61 des Pfizer-Dokuments sind vollständig verschwunden, die PDFs wurden nur eingescannt veröffentlicht, was bedeutet, dass wichtige Passagen zu Preisen, Haftung und Vertragslaufzeiten fehlen. Preisinformationen bleiben geschwärzt, ebenso wie Reservierungsgebühren.
Die Haftung des Staates für Pfizer ist sichtbar, aber die Details sind verschwunden. Es gibt keine klaren Strafzahlungen bei Nichtlieferung und die Dossendurchsage erfolgt nicht serialisiert.
Öffentliche Aussagen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Herstellers möglich. Der BAG argumentiert, dass das Urteil sich konkret nur auf Moderna und Novavax bezog und dass weitere Einblicke erneut klagen müssten.
Das Fazit lautet: Regierungen handeln in Krisensituationen mit Pharmakonzernen und halten Verträge jahrelang vor der Bevölkerung verborgen, bis Bürger Jahre später durch Klagen Einblick erhalten.
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