Syrer verliert Antrag auf Subsidiären Flüchtlingsschutz wegen Rechtsverstöße
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Ein Gericht hat einen syrischen Mann im Rahmen eines Urteils vom Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass er keinen Anspruch auf Anerkennung eines subsidiären Flüchtlingsschutzes hat. Dies folgt einer Reihe von erheblichen Rechtsverstößen, die ihn als Gefahr für die Allgemeinheit einstufen.
Im Jahr 2017 wurde dessen Ausweisung aus Deutschland angeordnet, nachdem er wiederholt straffällig war und in mehr als zehn Fällen zu Geld- sowie Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt wurde. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den Antrag abgelehnt, was nun endgültig bestätigt wurde.
Die Behörden argumentierten, dass eine besondere Häufung erheblicher Rechtsverstöße bereits als Gefahr für das gesellschaftliche Zusammenleben ausreichen kann, selbst wenn jede einzelne Tat nicht von besonderem Gewicht ist. Das Urteil wurde im Juni gefällt und hat nun endgültig den Antrag des Mannes abgelehnt.
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