Deutscher Ethikrat weist gegen pauschale Altersgrenzen und Social-Media-Verbote ein
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Der Deutsche Ethikrat hat sich im Gespräch mit der Philosophin Judith Simon, stellvertretender Vorsitzender des Ethikrats und Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“, gegen pauschale Altersgrenzen für soziale Medien ausgesprochen. Stattdessen fordert das Ethikrat einen gestuften, risikobasierten Ansatz, bei dem die Nutzung von gefährlichen Funktionen eher für Ältere geeignet ist, während kinderfreundliche Inhalte auch jüngeren Kindern zugänglich sein können.
Ein Social-Media-Verbot wird als zu weit gesehen, da es die Teilhabe und Befähigung von Kindern einschränken würde, ohne die ganzen anderen digitalen Technologien wie KI-Chatbots und Messenger aus dem Blick zu lassen. Generative KI wird im Ethikrat als besonders wichtig erkannt, da sie das Vortäuschen von Identitäten erleichtert und Anbahnungsversuche Erwachsener zu Kindern in sexueller Absicht, sogenannte Cybergrooming, schwerer oder gar nicht mehr erkennbar machen.
Der Ethikrat schlägt vor, dass gesetzliche Regelungen im Jugendschutz verändert werden müssen, um auch generativer KI Rechnung zu tragen. Plattformbetreiber und Gesetzgeber sind gefordert, die Umsetzung dieser Vorschläge durchzuführen.
Plattformbetreiber sollten bestimmte Einschränkungen der Nutzung von generativer KI umsetzen, während Gesetzgeber Maßnahmen wie den Digital Services Act einfordern müssen, um effektivere Umsetzung zu gewährleisten.
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