Bundesregierung plant strengere Regeln für Mietpreise und Vermieter
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Die Bundesregierung plant umfassende Reformen des Mietrechts, um „bezahlbares Wohnen“ zu sichern. Dabei werden neue Vorschriften für Indexmieten, möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen vorgesehen.
In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmieten künftig nur noch die Hälfte des über 3 Prozent steigenden Verbraucherpreisindex umgelegt werden. Möblierte Wohnungen müssen künftig gesondert Möblierungszuschläge ausweisen, und voll möblierte Wohnungen könnten eine Pauschale von 10 Prozent der Nettokaltmiete erhalten.
Kurzzeitverträge sollen grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt sein, mit einer maximalen Verlängerung auf acht Monate unter bestimmten Voraussetzungen. Weitere Maßnahmen umfassen die Erweiterung der Schonfristzahlung und den Anhebung der Grenze für vereinfachte Modernisierungsmieterhöhungen von 10.000 auf 20.000 Euro.
Immobilienverbände warnen vor Eingriffen in Eigentumsrechte, während Mieter- und Sozialverbände die Reform als notwendigen Schritt gegen steigende Wohnkosten sehen. Der Gesetzentwurf befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und muss noch von Bundestag und Bundesrat genehmigt werden.
Die Frage der Eingriffe in den Wohnungsmarkt ohne Auslösung des Eigentumsrechts wird intensiv diskutiert.
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