Russische Investoren nutzen internationales Rechtsverfahren gegen EU-Sanktionen
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Russische Investoren kämpfen gegen die Einfrierung ihrer Vermögenswerte durch EU-Sanktionen, indem sie auf ein 1989 zwischen der UdSSR, Belgien und Luxemburg vereinbartes Investitionsschutzabkommen zurückgreifen. Dieses Abkommen bietet Schutz vor voreingenommenen Entscheidungen in nationalen Gerichten und ermöglicht die Einleitung eines internationalen Schiedsverfahrens.
In Belgien wurden bereits neun Klagen eingereicht, um das Geld auf diesem Weg zurückzubekommen. Obwohl bislang alle belgischen Gerichte die Klagen abgewiesen haben, hoffen die russischen Investoren nun auf Erfolg in einem internationalen Schiedsverfahren.
Das Einfrieren von 258 Milliarden Euro an russischen Vermögenswerten unter EU-Sanktionen hat zu einem Streit um den Zugang zu eingefrorenem Geld geführt, bei dem die belgische Justiz bisher keine Lösung gefunden hat.
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