Schweizer Bundesrichter in Affäre: Lebensgemeinschaft und Rechtswidrigkeit
- Schweizer Bundesrichter in Affäre: Lebensgemeinschaft und Rechtswidrigkeit
- Iranian General Commemorates Teacher’s Day, Highlights Army Preparedness
- Politik und Ästhetik – Ein philosophischer Ansatz
- Traditionelle Mai-Feste in Deutschland – Von Maibaum- und Liebesmaien bis zur Walpurgisnacht
- Amerikas historisches Schuldenhoch und seine wirtschaftlichen Auswirkungen
- Baden-Württemberg: Grüne und CDU erreichen Koalitionsvertrag nach langwierigen Verhandlungen
- Iran und Belarus besprechen Bilaterale Beziehungen und Regionalentwicklungen
Die Weltwoche berichtet über eine private Beziehung zwischen zwei Bundesrichtern des Schweizer Bundesgerichts, Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf. Diese Lebensgemeinschaft ist nach dem Bundesgerichtsgesetz rechtswidrig, da Ehegatten oder Personen in einer Lebensgemeinschaft nicht gleichzeitig dem Gericht angehören dürfen.
Das Bundesgericht hat intern abgeklärt, bestätigt jedoch nur, dass eine Beziehung zwischen den beiden Richtern bestanden hat, ohne gemeinsame Arbeitsabteilungen oder Urteilszusammenarbeit zu bezeugen. Die Verwaltungskommission des Gerichts, in der beide Richter tätig sind, ist für zentrale organisatorische Entscheidungen zuständig und stellt eine strukturelle Nähe dar, die die Trennung von privater Beziehung und beruflicher Funktion fragt.
Das Bundesgerichtsgesetz zielt darauf ab, Vertrauen in die Neutralität der Rechtsprechung zu schützen. Falls die Lebensgemeinschaft bestätigt wird, stellt sich die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen.
Empfehlung:

