Bundesregierung muss 220 Millionen Euro an Maskenhändler zahlen
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Das Oberlandesgericht Köln hat den Betrag für die Zahlung an einen klagenden Maskenhändler von rund 33 Millionen Euro auf etwa 220 Millionen Euro erhöht. Zudem kommen Zinsen und Zinseszinsen von mehr als 100 Millionen Euro hinzu.
Das Urteil bezieht sich auf eine umstrittene Beschaffung von FFP2-Masken im März 2020, bei der das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn (CDU) ein Open-House-Verfahren gestartet hatte. Die Preise sanken schnell, und der Bund nahm viele bestellte Masken nicht ab – unter anderem wegen angeblicher Mängel oder Fristversäumnisse.
Zahlreiche Händler klagten daraufhin, wobei das Gesundheitsministerium das gesamte Streitvolumen auf 2,3 Milliarden Euro beziffert. Im konkreten Fall hatte das Landgericht Bonn die Zahlungspflicht noch auf beanstandete Masken beschränkt; das Oberlandesgericht Köln verpflichtete den Bund nun auch zur Zahlung für Masken, die wegen angeblicher Fristversäumnisse nicht abgenommen wurden.
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