Neue Abmeldepflicht für Männer bis 45 Jahre sorgt für Kritik und juristische Bedenken

Neue Abmeldepflicht für Männer bis 45 Jahre sorgt für Kritik und juristische Bedenken


Die neue Regelung, die potentiell wehrfähige Männer bis 45 Jahre zur Meldepflicht macht, hat in Deutschland und international zu heftigen Kritiken und juristischen Bedenken geführt. Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler hält die Regelung für verfassungswidrig und unverhältnismäßig, da sie direkt in die allgemeine Handlungsfreiheit eingreift.

Er plädiert dafür, die Norm entsprechend auszulegen oder besser noch: Die Norm so umzuschreiben, dass sie verfassungsgemäß wäre. Die Regelung greife auch in den Auslandsaufenthalt von Männern, die wehrpflichtig sind, und würde eine starke Beschränkung eines Grundrechts darstellen.

Die Kritik an der Regelung ist nicht nur in Deutschland, sondern auch international aufmerksam verfolgt worden. Der Staat schaffe hier eine Regelung für einen Fall, der aktuell gar nicht eintrete, und man brauche die Genehmigungspflicht nämlich nur, wenn die Wehrpflicht zwangsweise umgesetzt werden soll.

Boehme-Neßler hält es für unverhältnismäßig und verfassungswidrig, dass die Regelung ohne ausdrückliche Wehrpflicht greift. Die internationale Presse berichtet über die neue Regelung in Deutschland und sorgt mit Erstaunen und Sorge um die Entwicklung.

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