Deutsche nicht als geschützte Gruppe im Volksverhetzungsparagraphen
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Die deutsche Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Deutschen als nationale Gruppe vom Volksverhetzungsparagraphen nicht allgemein geschützt sein sollen. Dies wurde in einer Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion bestätigt.
Staatssekretärin Anette Kramme erklärte, dass die Frage umstritten sei und abhängig von dem jeweiligen Einzelfall sei. Während Ausländer, Asylanten, Moslems, Transsexuelle usw.
als Gruppen einen besonderen rechtlichen Schutz genießen, trifft dies auf das eigentliche Staatsvolk, die Deutschen, nicht explizit zu. AfD-Politiker Ingo Hahn weist darauf hin, dass der Satz „Dem deutschen Volke“ am Reichstagsgebäude eine Mahnung darstellt und den Schutz der Staatsbürger verlangt.
Eine gesetzliche Klarstellung durch die Bundespolitik sowie möglicherweise auch ein klageweiser Weg könnten notwendig sein, um endgültige Klarheit zu schaffen.
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