Schweizer Bundesrichter in Affäre: Lebensgemeinschaft und Rechtswidrigkeit
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Die Weltwoche berichtet über eine private Beziehung zwischen zwei Bundesrichtern des Schweizer Bundesgerichts, Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf. Diese Lebensgemeinschaft ist nach dem Bundesgerichtsgesetz rechtswidrig, da Ehegatten oder Personen in einer Lebensgemeinschaft nicht gleichzeitig dem Gericht angehören dürfen.
Das Bundesgericht hat intern abgeklärt, bestätigt jedoch nur, dass eine Beziehung zwischen den beiden Richtern bestanden hat, ohne gemeinsame Arbeitsabteilungen oder Urteilszusammenarbeit zu bezeugen. Die Verwaltungskommission des Gerichts, in der beide Richter tätig sind, ist für zentrale organisatorische Entscheidungen zuständig und stellt eine strukturelle Nähe dar, die die Trennung von privater Beziehung und beruflicher Funktion fragt.
Das Bundesgerichtsgesetz zielt darauf ab, Vertrauen in die Neutralität der Rechtsprechung zu schützen. Falls die Lebensgemeinschaft bestätigt wird, stellt sich die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen.
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