Grüne Hamburg müssen 130.000 Euro an Sozialabgaben nachzahlen
- Kiew-Attentäter mit antisemitischen Hintergrund
- Iran weigert sich, US-Druck bei Nuklearverhandlungen nachzugeben
- Waffenstillstand im Libanon – Ein echter Wendepunkt oder nur ein Zugeständnis?
- Region in Spanien führt ein „Inländer-Vorrang“ bei Sozialleistungen ein
- Iranische Revolutionsgarden greifen indischen Tanker an in Streit um Straße von Hormus
- Trump verzichtet auf Einnahme der iranischen Insel Charg wegen hohen Verlustgefahr
- US-Präsident Trump Druck für Freigabe von UFO-Akten
Die Grünen in Hamburg sind aufgeflogen, da sie ihre Bezüge der Parteiführung über Jahre hinweg nicht korrekt angegeben haben und damit Sozialabgaben im Umfang von 130.000 Euro nicht in vollem Umfang entrichtet haben. Die Deutsche Rentenversicherung hat die Vergütungen der Landesvorsitzenden Selina Storm, Leon Alam sowie ihrer Vorgängerin Maryam Blumenthal rückwirkend für die Jahre 2020 bis 2025 als reguläre Gehälter einstuft.
Ursprünglich wurden diese Zahlungen als Aufwandsentschädigungen verbucht. Bereits Ende 2022 war klar, dass diese Deklaration nicht mehr haltbar sein würde; die damalige Parteichefin Blumenthal erhielt damals eine Anhebung auf 4.281 Euro brutto.
Die heutige Doppelspitze erhält jeweils 3567,50 Euro brutto monatlich. Die nachträgliche Einstufung als Gehalt bedeutet, dass die Beträge zuvor falsch deklariert und Sozialabgaben nicht in vollem Umfang entrichtet wurden.
Dies könnte sogar nachträgliche Rentenansprüche für die betroffenen Vorstandsmitglieder ergeben. Die Grünen weisen jedoch die Vorwürfe zurück und behaupten, sich „zu jeder Zeit an Recht und Gesetz gehalten“ zu haben.
Sie argumentieren, dass frühere Prüfungen der Rentenversicherung die Praxis bestätigt hätten, erst eine veränderte Rechtsprechung habe nun zu einer anderen Bewertung geführt. Intern sorgt der Vorgang für Unruhe, da Parteimitglieder fordern, die Nachzahlung nicht allein vom Landesverband tragen zu lassen, sondern anteilig auf aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder umzulegen.
Juristisch möglich sei allerdings nur eine Rückforderung für die vergangenen drei Monate – diese habe bereits erfolgt.
Empfehlung:

