Beamte unter Zwang zur politischen Mäßigung
Die politische Mäßigungsgebot und das Wohlverhaltensgebot für Beamte in Deutschland sind regelrecht festgelegt. Gemäß Paragraph 60 Absatz 2 Bundesbeamtengesetz (BBG) müssen Beamte bei politischer Betätigung eine bestimmte Mäßigung wahren, die…
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