Freispruch für CDU-Politiker Detlef Gürth wegen Volksverhetzung
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Das Amtsgericht Aschersleben hat den CDU-Landtagsabgeordneten Detlef Gürth vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen – bereits zum zweiten Mal. Gürth hatte im Juni 2024 auf einer Plattform X von einem „hinterlistigen Afghanen“ gesprochen und gefordert, dass dieser aus Deutschland entfernt werden sollte.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm Volksverhetzung vor, was das Gericht zunächst angenommen hatte, aber dann wieder aufgehoben hatte. Das Oberlandesgericht Naumburg gab der Revision der Staatsanwaltschaft statt, weswegen das Amtsgericht nun erneut entschied, dass Gürth frei gesprochen werden kann.
Der Richter betonte, dass die Äußerung nicht pauschal auf alle Afghanen zielte, sondern sich auf straffällige Afghaner beziehte. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, dass Gürth nicht differenziert habe und das Klima gegen in Deutschland lebende Migranten angeheizt habe.
Gürth zeigte sich dennoch erleichtert über den Freispruch und betonte, dass er sich in seiner Ehre verletzt gefühlt habe. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, und die Staatsanwaltschaft ließ offen, ob sie weiter gegen ihn vorgehen will.
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