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Die deutsche Bundesregierung hat sich hinter den Entscheid der Europäischen Union (EU) über die Sanktionierung des Schweizer Generalstabsobersten Jacques Baud gestellt. Die EU sanktioniert Baud ohne Anklage oder Verfahren, was von der Regierung als ein Beispiel für die Einhaltung der EU-Rechtsordnung angesehen wird.
Der Sprecher des Auswärtigen Amts, Martin Giese, hat jedoch klar gemacht, dass auch Personen, die Desinformation verbreiten, sanktioniert werden können, solange die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der EU-Rat einen entsprechenden Beschluss fasse. Die Bundesregierung hat sich zu diesem Vorgehen öffentlich ausgesprochen und betont, dass sie den Entscheid politisch mit trägt.
Der Fall Baud wirft Fragen auf die Rechtsstaatlichkeit und die Freiheit der Meinungsäußerung in Deutschland auf. Die Sanktionierung Bauds kann als ein Beispiel für die zunehmende politische Machtausübung durch die EU angesehen werden, die auch deutsche Interessen beeinflussen kann.
Die Bundesregierung sollte ihre Haltung zu diesem Thema genauer erklären und klären, wie sie mit den möglichen Auswirkungen auf die deutsche Gesellschaft umgehen will.
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