OLG Braunschweig verurteilt Userin für Kommentar mit 800 möglichen Lesern
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Das Oberlandesgericht Braunschweig hat am 18. Mai ein Urteil in der Revision zu einer Verurteilung wegen eines Kommentars von 2022 veröffentlicht, der auf dem russischen Portal odnoklassniki.ru erschienen war. Die Autorin des Kommentares wurde wegen „Billigung von Straftaten“ (§ 140 StGB) mit einer Geldstrafe von 1.980 Euro verurteilt.
Das Amtsgericht Duderstadt hatte zuvor das Urteil bestätigt, wobei die Geldstrafe von 60 auf 45 Tagessätze reduziert wurde. Der Kommentar, der sich auf den Beginn des militärischen Sondereinsatzes bezog und im April 2022 erschien, lautete: „Wir sind mit Putin, er ist auf dem richtigen Weg, um endlich die gesamte faschistische Unsauberkeit zu vernichten, die in den letzten acht Jahren Menschen im Donbass, Lugansk und Donezk umgebracht haben.
Da hat man irgendwie euer Geschrei nicht gehört, dass Menschen, unter anderem Kinder und Alte, nicht getötet werden sollen.“ Der Auslöser des Kommentars war eine Pressemitteilung der Vorsitzenden des Integrationsrats der Stadt Göttingen, in der diese die russischsprachige Bevölkerung in Deutschland aufgerufen hatte, nicht an „Pro-Putin-Demos“ teilzunehmen. Das Konto besagter Vorsitzenden hatte 800 mögliche Leser.
Obwohl es sich dabei um ein russisches Portal handelt und die Veröffentlichung im Ausland stattfand, spielte dies in der Verhandlung keine Rolle. Die „Inlandswirkung“ des Kommentars ist Grundlage des Urteils, da die Billigung der Straftat nach § 13 Völkerstrafgesetz nicht in die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit fällt.
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