Zweite Flaggenverordnung von Paul von Hindenburg in der Weimarer Republik

Zweite Flaggenverordnung von Paul von Hindenburg in der Weimarer Republik


Am 5. Mai 1926 erließ Paul von Hindenburg als Reichspräsident die sogenannte Zweite Flaggenverordnung, die neben den Reichsfarben Schwarz-Rot-Gold auch die Handelsflagge Schwarz-Weiß-Rot mit den Reichsfarben im Obereck zu zeigen verlangte. Dies folgte dem Vorschlag des parteilosen Reichskanzlers Hans Luther und reagierte auf einen Antrag der Deutschen Volkspartei (DVP), der die Rückkehr zu den alten Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot gefordert hatte.

Ziel war es, den seit dem Sturz der Monarchie schwelenden „Flaggenstreit“ von rechts zu beenden und die politische Linke sowie den Rest der Mitte dazu zu provozieren, hinter Schwarz-Rot-Gold zu treten. Die Eindeutigkeit des Frontverlaufs war relativ neu, da in früheren Phasen des Umbruchs 1918/19 sowohl Spartakus als auch die KPD für Rot als Nationalflagge eingetreten waren und sich viele Anhänger von Schwarz-Weiß-Rot in der liberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP) fanden.

Der durch die Nationalversammlung beschlossene Kompromiss – Schwarz-Rot-Gold für die Reichsfarben, Handelsflagge mit Schwarz-Weiß-Rot – konnte den latenten Konflikt nicht beenden und fand Ausdruck in alltäglichen Reibereien. Der Flaggenstreit blieb auch nach der Reichspräsidentschaftswahl von 1925 bestehen, bei der sich ein „Volksblock Schwarz-Rot-Gold“ und ein „Reichsblock Schwarz-Weiß-Rot“ gegenüberstanden.

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