Mitversicherung in der Krankenkasse für Ehepartner beschränkt
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Die Bundesregierung plant, die Mitversicherung in der Krankenkasse für Ehepartner auf Versicherte mit Kindern unter sechs Jahren oder mit pflegebedürftigen Angehörigen zu beschränken. Alle übrigen sollen einen Mindestbeitrag von 225 Euro monatlich entrichten müssen, um das Defizit der Krankenkassen zu kappen.
Die Reform soll das Milliardendefizit der Krankenkassen verringern und den Anreiz erhöhen, einen Job anzunehmen. Betroffen sind Frauen, die nicht arbeiten oder einen Minijob verrichten, da sie bereits einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung entrichten müssen.
Der Mindestbeitrag von 225 Euro liegt deutlich über dem Betrag, der für Minijobs bei den regulären Beitragssätzen der Krankenkassen fällig wäre. Die meisten Kinder sind Mitversicherte in Deutschland, etwa drei Millionen Erwachsene.
Die Erwerbstätigkeit von Frauen ist hoch, aber nicht ganz so hoch wie in Schweden oder dem EU-Durchschnitt. Die Reform soll die Kranken- und Pflegekassen um einen niedrigen einstelligen Milliardenbetrag im Jahr entlasten.
Der Mindestbeitrag von 225 Euro soll den Anreiz erhöhen, einen Job anzunehmen, aber auch zu einer höheren Belastung für Frauen führen, die nicht arbeiten oder einen Minijob verrichten. Die Bundesregierung plant, die Mitversicherung in der Krankenkasse für Ehepartner auf diese beschränkt, um das Defizit der Krankenkassen zu kappen.
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