Verfassungsgericht kippt Zensurgesetz gegen „Hassrede“ in Polen
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Das polnische Verfassungsgericht hat in einem bahnbrechenden Urteil entschieden, dass wichtige Bestimmungen des sogenannten „Gesetzes gegen Hassreden“ verfassungswidrig sind. Das Gericht befand, dass die vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes „eine unzulässige Beeinträchtigung der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit“ darstellten. Die Entscheidung war ein Sieg für den damaligen Präsidenten Andrzej Duda, der den Gesetzentwurf im April zur präventiven Überprüfung vorgelegt hatte.
Die geänderten Bestimmungen zielten darauf ab, den Katalog der Hassverbrechen um vier neue Gründe zu erweitern: Alter, Geschlecht, Behinderung und sexuelle Orientierung. Damit sollte sichergestellt werden, dass Hassverbrechen aufgrund dieser Merkmale von Amts wegen verfolgt werden, ohne dass eine private Anklage erforderlich ist.
Das Gericht befand jedoch die geänderten Bestimmungen für verfassungswidrig und stufte sie als „untrennbar mit dem gesamten Gesetz verbunden“ ein. In der Begründung des Urteils hob Richter Justyn Piskorski hervor, dass die neuen Diskriminierungsgründe „unpräzise definiert“ seien und zu einer „übermäßig weit gefassten“ und „mechanistischen“ Kriminalisierung von Äußerungen führen könnten.
Das Gericht betonte, dass beleidigende Äußerungen zwar unzulässig seien, die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch unzureichend definierte verbotene Handlungen jedoch gegen die Verfassungsrechte verstoße. Damit wurde deutlich gemacht, dass die Meinungsfreiheit in Polen geschützt werden muss und dass Zensurgesetze nicht toleriert werden.
Die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts ist ein wichtiger Schritt für die Stärkung der Demokratie und der Menschenrechte in Europa. Sie zeigt, dass die Justiz unabhängig und wehrhaft gegenüber politischen Versuchen ist, die Meinungsfreiheit einzuschränken.
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