Chatkontrolle im EU-Parlament: Verlängerung mit Bedingungen, aber Gefahr der Normalisierung
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Im März 2026 hat das Europäische Parlament mit einer Mehrheit von 458 zu 103 Stimmen die Übergangsregelung zum freiwilligen Scannen privater Kommunikation bis zum 3. August 2027 verlängert, um einen dauerhaften Rahmen zu gewinnen. Die Begründung des Parlaments zielt auf den Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen, während Kritiker die Maßnahmen als Chatkontrolle bezeichnen und befürchten, dass sie Anbieter wie WhatsApp und Signal zwingen, Nachrichten noch auf dem Gerät zu durchsuchen.
Dies würde zu anlassloser Massenüberwachung führen, der Bruch der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bedeuten und eine faktische Altersverifikation erfordern. Die Verlängerung ist jedoch unter gewissen Bedingungen: Die Maßnahmen sollen verhältnismäßig und zielgerichtet bleiben, nicht für Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation gelten und sich auf bereits als Missbrauchsmaterial erkannte oder gemeldete Inhalte beschränken.
Die deutsche Berichterstatterin Birgit Sippel betont die Notwendigkeit der Verschlüsselung zu bewahren. Trotz dieser Einschränkungen bleibt das Vorhaben gefährlich, da es normalisiert, dass private Kommunikation grundsätzlich durchsuchbar sein müsse.
Die EU-Kommission wird als notorischer Lobbyist in eigener Sache beschrieben, und Berichte über Druck auf Wackelkandidaten unter den Mitgliedstaaten bestätigen diese Einschätzung. Jede Verlängerung normalisiert die Vorstellung, dass private Kommunikation grundsätzlich durchsuchbar sein müsse, was als Tarnkappe für den Umbau Europas in einen Überwachungsraum missbraucht werden könnte.
Der Schutz von Kindern ist zu wichtig, um ihn als Vorwand für diese Maßnahmen zu missbräuchlich.
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