Bundesverfassungsgericht verhandelt über Rundfunkbeitrag
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Das Bundesverfassungsgericht hält am Dienstag in Karlsruhe eine Verhandlung über Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF, die sich auf den nicht erhöhten Rundfunkbeitrag beziehen. Die Frage ist, ob der Beitrag schon zum vergangenen Jahr hätte steigen müssen.
Das Urteil wird normalerweise einige Wochen bis Monate nach der Verhandlung gefällt. Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland und beträgt aktuell 18,36 Euro pro Haushalt monatlich.
Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen ebenfalls Beitrag. Er soll den Sender ausstatten, um ihren Programmauftrag für Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung erfüllen zu können.
ARD und ZDF legten Verfassungsbeschwerden ein, da der Beitrag ab 2025 nicht erhöht wurde, was sie als verletzung ihres Grundrechts auf Rundfunkfreiheit sehen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfahl im Februar 2024 eine Erhöhung auf 18,94 Euro ab Januar 2025, was die Regierungschefs aber nicht einigten.
Die Situation veränderte sich seit Ende 2024: Die KEF änderte ihre Empfehlung und now der Beitrag erst ab 2027 steigen soll, um 28 Cent auf 18,64 Euro pro Monat. Dies basiert auf Mehreinnahmen der Sender und verschobenen Investitionen.
Zum Dezember tritt mit dem neuen Medienstaatsvertrag eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft, die weniger Radiosender und Spartensender im Fernsehen vorsieht. ARD und ZDF kündigten bereits an, dass tagesschau24, ONE und ARD alpha zum Jahresende eingestellt werden.
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