Verwaltungsgericht verweigert Iraner Danial Bamdadi die deutsche Staatsbürgerschaft
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Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Landratsamt im Rems-Murr-Kreis richtig gehandelt hat, als es dem Iraner Danial Bamdadi die deutsche Staatsbürgerschaft verweigerte. Hintergrund ist ein Streit um Bamdadis politische Aktivitäten, insbesondere seine Beteiligung an linksextremistischen Bestrebungen und seine Unterstützung für gewaltorientierte Gruppierungen.
Das Gericht hat festgestellt, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Bamdadi in der Vergangenheit solche Aktivitäten verfolgt hat und gegenwärtig solche Bestrebungen unterstützt. Die Gewerkschaft, die für Bamdadi eintritt, ist „zutiefst schockiert“ über das Urteil.
Der Fall sorgt derzeit in der linken und linksradikalen Szene für Empörung. Die Beteiligung von Danial Bamdadi an Solidaritätskundgebungen zu Gunsten angeklagter und später verurteilter gewaltbereiter Linksextremisten und seine Unterstützung für breit aufgestellte Bündnisse mit lokalen gewaltorientierten linksextremistischen Gruppierungen sind für das Gericht Anlass zur Besorgnis.
Es hat jedoch betont, dass dieses Engagement im Rahmen der Grundrechte erlaubt ist, aber nicht unverhältnismäßig sein sollte. Der Kläger hat nicht glaubhaft gemacht, sich von dieser Unterstützung abgewandt zu haben.
Die Petition für Bamdadi, die mehr als 17.000 Unterschriften sammelte, und die Unterstützung durch frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) haben den Fall in der linken Szene mobilisiert. Die Gewerkschaft ist jedoch „zutiefst schockiert“ über das Urteil und reagiert damit auf die Besorgnis des Gerichts.
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