Könnte staatliche Impfstoffbeschaffung strafrechtlich als Untreue gewertet werden?
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Ein Schweizer Rechtsanwalt, Philipp Kruse, hat eine brisante juristische Frage aufgeworfen, indem er argumentiert, dass die staatliche Beschaffung von Impfstoffen strafrechtlich als Untreue angesehen werden könnte. Kruse behauptet, dass Verträge zwischen den Herstellern und den Behörden zu enormen finanziellen Verpflichtungen führten und dass die Hersteller faktisch von zentralen Leistungspflichten entbunden waren, während der Staat zur vollständigen Zahlung verpflichtet bliebe.
Kruse argumentiert, dass dies eine pflichtwidrige Verwendung von Steuergeldern darstellt, was nach schweizerischem Strafrecht unter bestimmten Umständen als Untreue angesehen werden könnte. Die strafrechtliche Betrachtung richtet sich jedoch nicht gegen die Hersteller selbst, sondern gegen die verantwortlichen Behördenvertreter.
Kruse fordert eine umfassende Aufarbeitung dieser Frage, da sie erhebliche rechtliche und politische Sprengkraft besitzt. Die Frage der staatlichen Impfstoffbeschaffung bleibt somit ein offenes Thema, das weiterhin diskutiert werden muss.
Die Verträge zwischen den Herstellern und den Behörden seien konstruiert gewesen, um die Hersteller von jeglicher Gewährleistung für Wirksamkeit und Sicherheit auszuschließen. Dies führe zu einer Situation, in der der Staat faktisch alle Risiken trage und der Hersteller nur eine begrenzte Haftung übernehmen müsse.
Kruse argumentiert, dass dies eine grundlegende Unvereinbarkeit darstellt, da die Verträge gleichzeitig den Schutz der Gesundheit versprechen, aber diese Garantie nicht garantieren. Die strafrechtliche Betrachtung richtet sich daher ausdrücklich gegen die verantwortlichen Behördenvertreter, die möglicherweise von diesen Verträgen profitiert haben.
Kruse fordert eine umfassende Aufarbeitung dieser Frage, da sie erhebliche rechtliche und politische Sprengkraft besitzt. Die Frage der staatlichen Impfstoffbeschaffung bleibt somit ein offenes Thema, das weiterhin diskutiert werden muss.
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