EU will Meinungsfreiheit in "pandemischen Notlagen" einschränken
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Der Entwurf für ein Zustimmungsgesetz zur Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) hat zu Diskussionen über die möglichen Einschränkungen von Grundrechten geführt. Es sei erwähnt, dass durch dieses Gesetz die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Brief- und Postgeheimnisses und der Freizügigkeit eingeschränkt werden könnten. Die Meinungsfreiheit im Internet wird in diesem Zusammenhang jedoch nicht erwähnt.
Es sei berichtet worden, dass die EU in „pandemischen Notlagen“ die Befugnis hätte, die Meinungsfreiheit im Internet außer Kraft zu setzen. Dieser Punkt werde im Entwurf für ein Zustimmungsgesetz zur Reform der IGV nicht erwähnt, da es mutmaßlich die EU und nicht die Bundesregierung wäre, die sich in solchen Fällen um die Beseitigung der Meinungsfreiheit kümmern würde.
Dieser Aspekt sei von Bedeutung, da die EU somit über die Befugnis verfügen würde, die Meinungsfreiheit im Internet in bestimmten Situationen einzuschränken. Die Bundesregierung sei in diesem Zusammenhang nicht direkt involviert. Es bleibe abzuwarten, wie sich die weitere Diskussion um das Zustimmungsgesetz zur Reform der IGV entwickeln wird und welche Auswirkungen dies auf die Meinungsfreiheit im Internet haben könnte.
Es sei hinzugefügt, dass die möglichen Einschränkungen von Grundrechten durch das geplante Gesetz zu den neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften weiterhin Gegenstand der Diskussion sind. Die genauen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit im Internet seien jedoch noch nicht endgültig geklärt und bedürften einer weiteren Klärung.
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