Riester-Rente: Bundesgerichtshof erklärt Klausel für rechtswidrig
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Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel in Investmentfondsverträgen der Allianz für rechtswidrig erklärt, die es den Versicherungen ermöglichte, schlechtere Marktbedingungen auf die Kunden abzuwälzen. Die Riester-Rente ist ein 2002 eingeführtes Konzept, das darauf abzielt, private Rentenversicherungen zu fördern.
Allerdings hat sich die Regierung bei der Einführung des Konzepts so weit verschätzt, dass viele Menschen nicht in der Lage waren, mit den hohen Raten umzugehen. Heute gibt es in Deutschland etwa 15 Millionen Riester-Verträge, von denen jedoch nur ein Fünftel bis ein Viertel ruhend gestellt sind.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs betrifft speziell die Verträge, die zwischen Juni und November 2006 bei der Allianz geschlossen wurden. Die betroffene Klausel sieht eine Verringerung der Rentenzahlung vor, wenn die Lebenserwartung steigt oder wenn die angenommene Verzinsung sinkt.
Das Urteil bedeutet, dass diese Klausel als rechtswidrig angesehen wird und die Versicherten möglicherweise Anspruch auf eine höhere Rentenzahlung haben. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren Behandlung der Riester-Vertragsnehmer.
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