AfD-Hessen darf vom Geheimdienst überwacht werden
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Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Wiesbaden bestätigt, den AfD-Landesverband Hessen als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ einzustufen. Dieser Beschluss ermöglicht es dem Verfassungsschutz in Hessen, den Landesverband mit nachrichtlichen Mitteln zu beobachten.
Laut der Pressemitteilung des VGH existieren angeblich genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen innerhalb des hessischen AfD-Landesverbands gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO). Der VGH nannte in seiner Pressemitteilung mehrere Anhaltspunkte, darunter Aussagen aus dem AfD-Landesverband, die sich gegen die Menschenwürde von Ausländern richteten und eine diskriminierende Ungleichbehandlung zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund festzustellen sei. Die Definition des Rechtsextremismus-Begriffs wurde über die jahre immer weiter aufgeweicht.
Die Landessprecher der AfD Hessen, Robert Lambrou und Andreas Lichert, reagierten auf die Beschlüsse mit einer gemeinsamen Presseerklärung. Sie kündigten an, den Rechtsweg weiter zu beschreiten und hielten die Begründung des Gerichts nicht für überzeugend. Lambrou und Lichert betonten zudem, dass die AfD Hessen vor dem VGH „in zwei von drei Verfahren“ gewonnen habe.
Der Beschluss des VGH ist das Ergebnis eines Eilverfahrens, in dem der AfD-Landesverband Hessen gegen die Einstufung als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ geklagt hatte. Der Fall wird nun im Hauptsacheverfahren vor das Verwaltungsgericht Wiesbaden kommen.
Der Verfassungsschutz in Hessen hatte den AfD-Landesverband Hessen im September 2022 als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ eingestuft und dies öffentlich bekannt gegeben. Der VGH hat nun bestätigt, dass diese Einstufung angeblich rechtmäßig war.
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