YouTuber Weigert sich, Interview mit Höcke zu ändern
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Die Landesmedienanstalt NRW hat dem YouTuber Ben Berndt eine Nachprüfung seines Interviews mit Björn Höcke und weitere Inhalte auf journalistische Sorgfalt aufgefordert. Berndt lehnt diese Aufforderung ab, da er darin einen Eingriff in die Pressefreiheit sieht.
Sein Anwalt Joachim Steinhöfel kündigt an, einen Musterprozess zu starten, um die Befugnisse der Landesmedienanstalten zu klären. Das Schreiben der Landesmedienanstalt NRW könnte zur Grundlage dieses Prozesses werden.
Berndt soll bis zum 30. Juni mitteilen, ob er den Inhalt auf verschiedenen Plattformen entsprechend der Aufforderung geändert hat und sein Angebot generell nachträglich auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht prüfen. Die Intervention basiert auf einer Passage in dem Gespräch, in der Höcke über seine gerichtlichen Verurteilungen nach Paragraf 86a StGB sprach.
Das Gericht schenkte dieser Aussage keinen Glauben, da Höcke angeblich die Parole „Alles für Deutschland“ nicht als Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) kannte. Berndt wurde im Interview nicht auf diese Aussage von Höcke interveniert, sodass er die bereits von mehr als 6 Millionen Nutzern gesehene Sendung nachträglich ändern soll.
Die Landesmedienanstalt beruft sich dabei auf ihre Kompetenzen nach dem Medienstaatsvertrag (MStV) und dessen Paragraf 19, der definierte Sorgfaltspflichten in Form von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten. Diese Inhalte sollen „vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen“ sein.
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