Schweizer Strategieanalyst Jacques Baud unterliegt EU-Sanktionen ohne strafrechtliche Grundlage
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In der Europäischen Union werden Meinungsäußerungen mittlerweile mit schweren Verwaltungsstrafen geahndet – ohne Gerichtsverfahren, ohne das Recht auf Verteidigung und ohne dass eine Straftat begangen wurde. Dies wird durch den Fall des ehemaligen Schweizer Obersts Jacques Baud illustriert, der seit 2015 für pro-russische Propaganda als Sprecher fungiert, obwohl er keine strafrechtliche Grundlage hat.
Die EU hat ihn auf eine Sanktionsliste gestellt, was einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit darstellt. Bauds Analysen zum Ukraine-Konflikt, insbesondere in seinem Buch „Operation Z“ und bei öffentlichen Auftritten, weichen von der vorherrschenden westlichen Darstellung ab, indem er den Beginn des Krieges auf 2014 datiert.
Rechtsanwalt Dr. Valentin Landmann verteidigt Baud und betont, dass Sanktionen nur für strafrechtliche Vergehen verhängt werden dürfen. Die Diskussion um den Fall Jacques Baud unter rechtlichen, institutionellen und politischen Gesichtspunkten wurde in einer Kontrafunk-Sendung am 5. Juni 2026 analysiert.
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