EU-Länder lockern Regeln für genetisch veränderte Pflanzen
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Die Europäische Union hat ihre Vorschriften für den Umgang mit bestimmten Produkten aus Gentechnik gelockert. Eine Mehrheit der 27 EU-Staaten und das Europaparlament haben bereits im vergangenen Jahr die Gesetzesreform zugestimmt, die nun erneut abgestimmt wird.
Die Reform führt zu zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen: Sorten mit begrenzten und gezielten genetischen Eingriffen (z.B. durch Crispr-Cas) fallen in die erste Kategorie, während Pflanzen mit mehr Veränderungen weiterhin strengere Vorschriften unterliegen. Lebensmittel aus der ersten Kategorie müssen keine Kennzeichnung tragen, nur noch das Saatgut muss gekennzeichnet werden.
Risikoprüfungen für genetisch veränderte Sorten sollen entfallen, mit Ausnahme des Biolandbaus, bei dem gentechnisch veränderte Sorten weiterhin nicht eingesetzt werden dürfen. Der Einsatz der neuen Sorten muss nicht mehr auf jedem Feld nachvollziehbar sein, was Kritiker als potenzielle Umweltbedrohung sehen.
Pflanzen mit weitreichenderen gentechnischen Veränderungen unterliegen den alten, strengeren Regeln. Die EU will Patente auf die neuen Sorten und Technologien erlauben, wobei eine öffentliche Datenbank vorgesehen ist, um Saatguthersteller zu schützen.
Trotz Kritik von mehreren EU-Ländern und Europaabgeordneten konnten sie sich nicht durchsetzen. Die Reform soll die Entwicklung neuer Pflanzen beschleunigen, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weniger Wasser benötigen oder resistenter gegenüber Krankheiten sind.
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